SCHÖNE ZÄHNE FÜR ALLE – BVZP-Smile macht’s möglich!
Zahnzusatzversicherung
#MehrZahnvorsorge für nur 16,80 € pro Monat
- 100 % für alle Zahnreinigungen
- 100 % für Keramik-Kompositfüllungen
- 100 % für Inlays & Onlays
- 100 % für PA- und Wurzelbehandlungen
- 100 % für Zahnschienen
- 100 % für Schmerztherapie
Mit der BVZP Smile-Versicherung Geld sparen!
Je nachdem, wie häufig Eure Patienten zur Zahnreinigung einbestellt werden und welche Prophylaxe-Maßnahmen erforderlich sind, sparen sie nicht nur viel Geld, sondern können sich am Ende sogar für ihre Praxisbesuche „bezahlen lassen“!
Beispielrechnung:
2 Zahnreingungen pro Kalenderjahr zu je z.B. 120 € = 240 €
Füllungen 200 €
Schmerztherapie 50 €
Ihre Versicherungskosten 16,90€ (12 Monate) -202,80 €
Damit bleibt Ihnen ein jährlicher Gewinn von 287,20 €!
Das sagen die Patienten
Herbert M. aus Attendorn
“Ich war anfangs doch sehr skeptisch, ob es wirklich so problemlos funktioniert. Aber alle meine Rechnungen wurden tatsächlich anstandslos zu 100% erstattet. Besten Dank.”
Marie K. aus Mannheim
“Genau was ich gesucht habe. Volle Kostenübernahme für meine Zahnreinigung. Die über die APP eingereichten Rechnungen waren schon nach 3 Tagen wieder auf meinem Konto!”
Andrea N. aus Döbeln
“Als Diabetikerin sollte ich jedes Quartal zur Zahnreinigung. Endlich habe ich die Möglichkeit mir das auch leisten zu können.
Vielen herzlichen Dank!”
Die Flatrate für alle Patienten
Zahnreinigung
- KEINE Wartezeit!
- Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten bezahlt
- keine Bindung an bestimmte Zahnarztpraxen
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5-fach)
Zahnprophylaxe
Gesunde Zähne – dauerhaft! Ein kostenloses Prophylaxeangebot kann die Bereitschaft zur Vorsorge deutlich erhöhen sowie kostspieligen und schmerzhaften Zahnschäden vorbeugen.
Ohne Wartezeit werden direkt nach Abschluss 100 % des Rechnungsbetrags der Prophylaxe-Rechnungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet. So macht Vorsorge Spaß!
Zahnfüllungen und Paradontitis
100% Kostenübernahme für hochwertige Kunststoff-Füllungen! Ohne Begrenzung der Kosten und Anzahl der Füllungen.
100% Kostenübernahme für Wurzelbehandlungen. Unabhängig von einer Zuzahlung der Krankenkasse!
100% Kostenübernahme für Parodontitisbehandlung. Unabhängig von einer Zuzahlung der Krankenkasse!
Häufige Fragen
Wie funktioniert das Sofortschutz-Versprechen?
Unser Versprechen: ALLE Leistungen stehen Ihnen immer sofort ab dem 1. Tag Ihrer Versicherung zur Verfügung. „Heute abschließen und schon zum Beginn des neuen Monats zum Zahnarzt“. So werden Ihnen direkt Kosten der Zahnreinigung zu 100% im tariflichen Umfang erstattet. Dies gilt ab dann natürlich auch für alle zukünftigen Zahnreinigungen.
Gibt es eine Wartezeit zu beachten?
Nein! Alle versicherten Leistungen stehen Ihnen direkt ab dem Erhalt Ihres Versicherungsscheins zum gewünschten Versicherungsbeginn zur Verfügung. Unsere Sofortschutz-Garantie für Sie.
Wie oft kann die professionelle Zahnreinigung im Jahr in Anspruch genommen werden?
Der Tarif kennt hier KEINE Limitierung! Weder in Anzahl der Behandlungen noch in der Höhe der Kosten je Behandlung. Bei medizinischer Notwendigkeit können Sie also problemlos z.B. 4x jährlich die professionelle Zahnreinigung wahrnehmen. Ihnen werden immer 100% der Kosten erstattet. Die Abrechnung Ihrer Zahnarztpraxis nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird Ihnen sogar bis zu den Höchstsätzen komplett erstattet.
Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?
Versichert sind je nach vereinbarten Tarif medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen, die nach Vertragsschluss erstmals angeraten und durchgeführt werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter werden angerechnet.
Sie erhalten aus dem Tarif bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für:
- prof. Zahnreinigungen
- Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
- Knirscherschienen
- Wurzelbehandungen
- Paradontosebehandungen
- Schleimhautbehandlungen
und die damit verbundenen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sowie die damit verbundenen funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen.
Zusätzlich erhalten Sie 250€ Bleaching-Bonus und Kostenerstattung für Schnarcherschienen. Jeweils sofort 100€ in den ersten beiden Versicherungsjahren. Danach volle 250€ alle 2 Versicherungsjahre.
Maximal erhalten Sie zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Versicherer 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
Wird der Rechnungsbetrag direkt an die Zahnarztpraxis überwiesen?
Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die ERGO weiter (siehe Punkt „6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?“) und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der ERGO ausbezahlt.
Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?
Der schnellste Weg zur Erstattung führt über die Abrechnungsseite des Versicherers. Über diesen Weg können Rechnungen einfach und digital online eigereicht werden. Lästiger Papierkram entfällt und Sie haben zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.
ERGO Formular unter www.ergo.de
Sie können Ihre Erstattung auch telefonisch beantragen. Unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer erhalten Sie unter dieser Telefonnummer direkt Ihre Erstattung.
Gebührenfrei innerhalb Deutschlands: 0800 / 444 1000
Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgende Anschrift:
ERGO Krankenversicherung AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg
Wie und wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag kennt KEINE Mindestvertragslaufzeit. Sie können Ihren Vertrag somit jederzeit mit Monatsfrist zum Beginn des nächsten Monats kündigen. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.
Beispiel:
Beginn des Tarifs: 01.08.2022
Kündigung am: 12.02.2023
Vertragsende am 01.03.2023
Wo kann ich die offiziellen Versicherungsbedingungen einsehen?
Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.
Tarifbedingungen und allgemeine Kundeninformation
Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab zur Verfügung gestellt.
Werden auch bereits angeratene bzw. bereits medizinisch notwendige Behandlungen erstattet?
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können leider nicht mehr versichert werden. Dies gilt jedoch nicht für die professionelle Zahnreinigung. In diesem Fall darf auch vor Vertragsbeginn bereits ein Termin vereinbart, bzw. Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.
Beispiel:
Vor Vertragsbeginn wurde Ihnen der Austausch einer defekten Zahnfüllung, sowie die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung von Ihrer Zahnarztpraxis empfohlen. Nach dem Vertragsabschluss führen Sie diese Behandlungen durch. Die Kosten der bereits angeratenen Zahnfüllung werden Ihnen nicht erstattet. Die Kosten der regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen werden Ihnen in voller Höhe erstattet.
Sie sind Diabetiker/in, Parodontitispatient/in oder nehmen die professionelle Zahnreinigung aus anderen medizinischen Gründen sehr oft in Anspruch?
Dann ist unser Angebot genau das Richtige für Sie! Selbst Patienten mit mehr als vier Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten der prof. Zahnreinigung bezahlt.
Die Zahnschutz-Flatrate beginnt heute
Ihr habt noch offene Fragen zu unserem Angebot oder möchtet Euren Patienten behilflich sein?
Gerne steht Euch unser Serviceteam zur Verfügung und findet in einer individuellen Beratung das optimale Versicherungspaket für jeden Patienten.
Eure Patienten erreichen ihren persönlichen Kundenbetreuer unter:
+49-8121-7609500
Oder sie schicken uns eine Email an:
service@bvzp.de